Abnehmen auf Versicherungskosten

Übergewichtige erhalten erhebliche Kostenbeteiligungen von der Krankenkasse, wenn sie an einem Abnehmprogramm erfolgreich teilnehmen.

Schlanke Versicherungsmitglieder sind den Kassen immer lieber, denn die Kosten für Übergewichtige steigen bei den Krankenkassen kontinuierlich. Jeder zweite Deutsche ist übergewichtig. Die Generation xxxl ist im Anmarsch, denn bei Kindern ist die Übergewichtigkeit im Jahr 2012 nur um 3% zurückgegangen ( 2012 Bericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung), was immer noch zu wenig ist. Deshalb fordern gesetzliche wie private Krankenkassen ihre Mitglieder auf, an anerkannten Ernährungsprogrammen teilzunehmen. Hier handelt es sich nicht um Crash Diäten oder ähnliche Modekuren. Nur Programme die einen langsamen und stetigen Gewichtverlust beinhalten werden von den Krankenkassen gefördert. Hier ist es am besten, bei der Kasse nachzufragen, welche Ernährungsmethoden subventioniert werden. Beispiele: „Abnehmen mit Genuss“ , ein betreutes Abnehme- und Bewegungsprogramm der AOK,“ MOBILIS“, ein spezielles Programm der Barmer Ersatzkasse für stark Übergewichtige ab einem Body Mass Index 30,“ EAT Mail“, ein Essverhaltenstraining von der DAK, „mach2“, so heißt ein Fitness- und Ernährungstraining, das die GEK anbietet aber auch für Versicherte anderer Kassen wahrgenommen werden kann oder der online Ernährungskurs der Techniker Krankenkasse.
In den Volkshochschulen werden ebenfalls Ernährungs- und Bewegungskurse angeboten, die von den Kassen zur Hälfte bezahlt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat das Programm „Ich nehme ab“ entwickelt. Dieser Kurs läuft mindestens drei Monate und die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, wenn 80 % der Termine wahrgenommen werden.
Private Krankenkassen gehen noch einen Schritt weiter, denn die INTER Versicherungsgruppe ist die erste private Krankenversicherung die sich an 50% der Kosten für einen Weight Watcher Kurs beteiligt. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem dreimonatigen Kurs und 5% Abnahmeerfolg. Auch andere Ernährungsprogramme gibt es, bei denen gesetzliche Kassen nicht bezuschussen aber private Krankenkassen doch, wie z.B. bei Metabollic Balance Behandlungen und diätetische Arzneimittel die vom Arzt verschrieben wurden. Eine operative Magenverkleinerung wird nur in medizinisch notwendigen Fällen gezahlt.
Auf jeden Fall sollte der Versicherungskunde bevor er mit einem Ernährungsprogramm beginnt, seine PKV fragen, ob sie diese Methode bezuschussen. Dies gilt natürlich auch für gesetzlich Versicherte.

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