ALIGN TECHNOLOGY VOLLSTRECKT UNTERLASSUNGSURTEILE GEGEN ORTHO CAPS UND RASTEDER KFO WEGEN PATENTVERLETZUNG

Align Technology bietet den Abschluss bereits begonnener Behandlungsfälle mit transparenten Alignern an

ALIGN TECHNOLOGY VOLLSTRECKT UNTERLASSUNGSURTEILE GEGEN ORTHO CAPS UND RASTEDER KFO WEGEN PATENTVERLETZUNG

(ddp direct) SAN JOSE, KALIFORNIEN und DUSSELDORF, DEUTSCHLAND — (Marketwired) — 08/26/13 — Align Technology, Inc. (NASDAQ: ALGN) gab heute bekannt, dass sie die von einer Patentstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf verkündeten erstinstanzlichen Unterlassungsurteile in Deutschland gegen die in Hamm ansässige Ortho Caps GmbH und die in Rastede ansässige Rasteder KFO Spezial-Labor GmbH vollstreckt. Die Entscheidung des Landgerichts wurde von Align bereits mit einer Pressemitteilung am 18.07.2013 bekannt gegeben. Im Dezember 2011 hatte Align getrennte Patentverletzungsklagen sowohl gegen die Ortho Caps GmbH und gegen die Rasteder KFO Spezial-Labor GmbH mit der Begründung eingereicht, dass beide Patente von Align durch Herstellung, Angebot und Vertrieb ihrer jeweiligen transparenten Aligner-Systeme in Deutschland verletzen.

Das Landgericht Düsseldorf stellte in den Urteilen fest, dass Ortho Caps und Rasteder KFO jeweils für sich die deutschen Teile der europäischen Patente EP 2 263 599 und EP 2 263 598 verletzen und dass Ortho Caps auch den deutschen Teil des europäischen Patents EP 1 143 872 verletzt. Die europäischen Patente EP 2 263 599 und EP 2 263 598 schützen Verfahren der digitalen Planung der Behandlung von Patienten und der Herstellung von Zahnschienen (Alignern) während das europäische Patent EP 1 143 872 Repositioniervorrichtungen mit einer Schablone zum Anformen eines Befestigungsmittels, um eine Repositioniervorrichtung zu verankern, schützt. Bezüglich eines weiteren europäischen Patents, des EP 1 269 091, das die Bereitstellung von Alignern in einem einheitlichen Paket schützt, stellte das Landgericht Düsseldorf fest, dass eine Verletzung nur vorliegt, soweit ein Satz mit allen Alignern, die entsprechend dem Behandlungsplan hergestellt wurden, dem behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden in einer Sendung überlassen werden. Align vollstreckt die auf das europäische Patent EP 1 269 091 gestützten Urteile weder gegen Ortho Caps noch gegen Rasteder KFO.

Nach den Urteilen sind Ortho Caps und Rasteder KFO verpflichtet, (1) Align Technology über die Verkäufe der verletzenden Aligner Rechnung zu legen, (2) den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen und (3) Angebot und Verkauf der Erzeugnisse, soweit sie nach den Feststellungen des Gerichts die vorgenannten Patente verletzen, in Deutschland zu unterlassen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Beklagten haben in der Zwischenzeit gegen die Urteile Berufung eingelegt. Die Berufung als solche hindert Align nicht, aus den Urteilen zu vollstrecken.

Das Landgericht Düsseldorf hat Ortho Caps und Rasteder KFO aus den vorgenannten Patenten verurteilt, obwohl sowohl Ortho Caps wie auch Rasteder KFO gegen die europäischen Patente EP 2 263 599, EP 2 263 598 und EP 1 143 872 Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt und gegen das europäische Patent EP 1 369 091 Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erhoben haben.

Ortho Caps und Rasteder KFO müssen ein Herstellungsverfahren anwenden, das die Patente nicht verletzt, auf denen die jetzt vollstreckten Urteile beruhen, um Aligner in Deutschland zu verkaufen.

Align erhob auch aus den deutschen Teilen der europäischen Patente EP 2 295 004 and EP 0 989 828 Verletzungsklagen gegen Ortho Caps und Rasteder KFO. Die auf diese beiden Patente gestützten Klagen wurden vom Landgericht Düsseldorf wegen beim Europäischen Patentamt anhängiger Einspruchsverfahren (EP 2 295 004) bzw. Nichtigkeitsklage (EP 0 989 828) ausgesetzt, also nicht entschieden. Eine erstinstanzliche Entscheidung über die Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen wird Mitte oder Ende 2014 erwartet. Align ist zuversichtlich, dass alle geltend gemachten Patente in den Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen in der geltend gemachten Fassung aufrecht erhalten werden.

Align hat angeboten, mögliche Nachteile, die sich für die Kunden von Ortho Caps und Rasteder KFO sowie deren Patienten wegen der Unterbrechung von Behandlungen ergeben können, dadurch zu minimieren, dass die behandelnden Ärzte die Behandlung mit transparenten Alignern in Fällen abschließen dürfen, in denen die Aligner nach einem vom Landgericht Düsseldorf als patentverletzend beurteilten Verfahren hergestellt werden, und in denen sie einen Abdruck oder eine Scanneraufnahme und einen verbindlichen Auftrag vom Kunden am oder vor dem 27.08.2013 erhielten. Dies setzt voraus, dass Ortho Caps und Rasteder KFO dieses Angebot von Align innerhalb einer Woche annehmen, die Urteile des Landgerichts Düsseldorf bezüglich der Rechnungslegung sowie der Annahme und Erfüllung neuer Aufträge beachten und Auskunft über nicht geschützte und nicht persönliche Angaben der abzuschließenden Fälle sowie über den Behandlungsfortschritt bis zur Beendigung der Behandlung erteilen.

„Die Urteile des Landgerichts gegen Ortho Caps und Rasteder KFO erfüllen uns mit Genugtuung“ sagt Roger E. George, Vize-Präsident und Chef-Syndikus von Align Technology, Inc.

„Die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf und die Entscheidung eines Richters (Administrative Law judge) der U.S. International Trade Commission vom Mai, dass ClearCorrect Houston und ClearCorrect Pakistan sieben Patente von Align verletzen, sollten ein starkes und eindeutiges Signal für Verletzer der Patente von Align darstellen.“

„Bedauerlicherweise können zahlreiche Zahnärzte und deren Patienten durch die Verletzung der Patente von Align durch Ortho Caps und Rasteder KFO betroffen sein“ erläutert Mr. George. „Als Erfinder und Marktführer Therapie mit transparenten Aligners wollen wir den Kunden und den bereits bestehenden Patienten helfen, die Behandlungsziele zu erreichen und haben daher Ortho Caps und Rasteder KFO angeboten, bereits existierende Behandlungsfälle mit transparenten Zahnschienen unter bestimmten Bedingungen abzuschließen.“

Informationen zu Align Technology, Inc. Align Technology entwickelt, produziert und vertreibt Invisalign, ein eigenes system zur Behandlung von Fehlbiss oder Fehlstellungen der Zähne. Invisalign korrigiert Fehlstellungen durch eine Serie von transparenten, nahezu unsichtbaren, entfernbaren Zahnschienen (appliances), die die Zähne auf sanfte Weise in eine gewünschte Endposition bewegen. Da Invisalign weder Schienen aus Metall oder Keramik, noch Draht verwendet, reduziert das System ästhetische und andere Beschränkungen, die mit Zahnschienen verbunden werden erheblich. Invisalign eignet sich für die Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen. Align Technology wurde im März 1997 gegründet und erhielt die Erlaubnis der US-amerikanischen Food and Drug Administration zum Vertrieb im Jahr 1998. Align Technology erfüllt die Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie der EU, was es Align Technology ermöglicht, Invisalign in der EU zu vertreiben. Die Invisalign-Produktfamilie umfasst Invisalign, Invisalign Teen, Invisalign Assist, Invisalign Express 10, Invisalign Express 5, Invisalign Lite, Invisalign i7, and Vivera Retainers.

Wenn Sie mehr über Invisalign wissen wollen, oder einen für Invisalign geschulten Zahnarzt in Ihrer Region suchen, besuchen Sie www.invisalign.com.

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