Augenlaser- und Linsenbehandlungen steuerlich geltend machen – EuroEyes informiert

Augenlaser- und Linsenbehandlungen, die den Patienten ein unbezahlbares Stück Lebensfreude schenken, verursachen trotzdem Kosten, die zumindest die gesetzlichen Krankenkassen nicht tragen. Eine Minderung der finanziellen Belastung ist dennoch möglich: Die OP-Kosten sind unter gewissen Bedingungen steuerlich absetzbar.

Augenlaser- und Linsenbehandlungen steuerlich geltend machen - EuroEyes informiert

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Fehlsichtige, die ihre Augenlaser- oder Linsenbehandlung bei der Augenlaserklinikgruppe EuroEyes durchführen lassen, haben mit Kosten ab ca. 2.500 Euro für die Behandlung beider Augen zu rechnen. Diese Kosten können bei der Klinikgruppe EuroEyes über das Unternehmen Medipay finanziert werden. Läuft diese Finanzierung über beispielsweise 12 Monate, so hat der Patient monatlich die Summe von 208 Euro – zinsfrei – zu bezahlen. Ob komplette Zahlung oder Finanzierung: In der EuroEyes-Klinikgruppe haben Patienten die volle Kostenkontrolle. Die angegebene Summe ist in jedem Fall ein Komplettpreis – von der Voruntersuchung über die Operation bis zur medizinischen Nachsorge.

Neben der Finanzierung der Augenlaserbehandlung besteht eine weitere Möglichkeit, finanziellen Spielraum zu gewinnen. Patienten können über die Steuererklärung einen Teil der Behandlungskosten zurückerhalten. Insbesondere in dieser Jahreszeit, wenn die Steuererklärung in Kürze ansteht, ist dieser Weg ein guter Kompromiss, sich über eine anteilige Kostenerstattung zu freuen. Das steuerliche Geltendmachen ist möglich, weil Augenlaserbehandlungen nach § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, sobald sie eine an gewisse Kriterien gebundene Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Grundsätzlich ist diese Vorgehensweise möglich aufgrund der Festlegung, dass einer Augenlaser-Operation in jedem Fall eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit zugrunde liegt. Da das Augenlasern darüber hinaus eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung der Fehlsichtigkeit darstellt, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht notwendig. Die individuelle Zumutbarkeitsgrenze bemisst sich weiterhin an der jeweiligen steuerlichen und familiären Situation des Patienten.

Wie wirkt sich der § 33 EStG aus?
Die zumutbaren Belastungen, welche überstiegen werden müssen, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen, entsprechen vor allem Kriterien wie dem Gesamtbetrag der Einkünfte und der Familiensituation. Als „außergewöhnlich“ gelten diese Belastungen, sobald sie größer sind als die „der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse“.
Beispiel: Bei einem Steuerpflichtigen, der keine Kinder hat und über jährliche Einkünfte verfügt, die 51.130 Euro übersteigen, beträgt die zumutbare Belastung sieben Prozent seiner Einkünfte, in diesem Beispiel also 3.579,10 Euro. Die möglicherweise anfallende Differenz zu den Kosten der Augenlaserbehandlung kann vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, was letztlich die zu zahlende Einkommensteuer auf Antrag mindert. Die zumutbare Belastung variiert je nach Höhe der Einkünfte und Familienstand. Wenn etwa Kinder zur Familie gehören, sinkt der zumutbare Prozentsatz entsprechend der Zahl der Kinder. Diese Tatsache ermöglicht auch Personengruppen, die weniger vermögend sind, diesen Eingriff zur Verbesserung der Lebensqualität. Um zu erfahren, wie viel Geld letztlich im Einzelfall tatsächlich eingespart werden kann, ist es in jedem Fall ratsam, seinen Steuerberater zu kontaktieren.

Endlich gut sehen
Für welche Finanzierungsform ein Patient sich auch immer entscheidet – die Finanzen rücken spätestens in dem Moment in den Hintergrund, wenn er morgens die Augen aufschlägt und ohne Sehhilfe klar und deutlich sehen kann. Ein Alltag ohne Sehhilfe verspricht in jedem Fall ein neues, besseres Lebensgefühl, das sich rechnet – so oder so. Interessenten, die sich diesen Zustand wünschen, können zeitnah einen Beratungstermin bei EuroEyes vereinbaren. Bei diesem Termin werden alle Fragen rund um das Thema Fehlsichtigkeitskorrektur und deren Finanzierung ausführlich beantwortet.

Bildrechte: (c) EuroEyes Deutschland GmbH

Die EuroEyes-Klinikgruppe gehört mit 23 Augenlaserzentren in Deutschland, Dänemark und China, sowie über 300.000 durchgeführten Augenoperationen zu einer der größten selbstständigen Klinikgruppen für Augenlaserchirurgie. Die Ärzte der EuroEyes-Klinikgruppe verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der refraktiven und intraokularen Chirurgie. Der Fokus liegt auf der Korrektur von Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit und Hornhautverkrümmung. Die erste Klinik der EuroEyes-Gruppe wurde 1993 von Dr. med. Jørn Slot Jørgensen in Hamburg eröffnet.

Kontakt:
EuroEyes Deutschland GmbH
Ina Görke
Drehbahn 7
20354 Hamburg
040 / 86 64 88 – 70
goerke@euroeyes.de
http://www.euroeyes.de