Die Zahnzusatzversicherung mit dem Baustein Kieferorthopädie: Wichtig für Kinder

In vielen Fällen leistet die Gesetzliche Krankenversicherung nicht für eine kieferorthopädische Behandlung. Die Zahnzusatzversicherung springt an dieser Stelle ein.
Die Zahnzusatzversicherung mit dem Baustein Kieferorthopädie: Wichtig für Kinder

Lohnt sich für Kinder eine Zahnzusatzversicherung? Experten neigen dazu, diese Frage mit nein zu beantworten. Sicherlich wird im Bereich Zahnersatz für Kinder von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch einiges an Leistung aufgebracht. Vielfach wünschen sich Eltern aber eine umfassende Versorgung für ihren Nachwuchs, gerade wenn es im den Bereich der Kieferorthopädie geht. Die ARAG und die CSS bieten mit ihrer Zahnzusatzversicherung umfangreiche Leistungen ergänzend zum Schutz der GKV. Aber auch im Bereich der Zahnbehandlung übernehmen die beiden Gesellschaften Kosten von Maßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet sind.

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Die Einstufung der Kiefer- und Zahnfehlstellung wird in fünf KIG-Stufen vorgenommen. In den KIG-Stufen 1 und 2 leistet die GKV nicht; in einer Studie in Hessen wurde festgestellt, dass bereits 60 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Fehlstellung gemäß der Stufen 1 und 2 haben. Leistungen werden von der GKV erst ab dem 3. Grad erbracht.

Durch die lange Behandlungsdauer, die sich über mehrere Jahre erstreckt, fallen immer wieder neue Kosten an. Ohne Beteiligung der gesetzlichen Kassen müssen diese in voller Höhe selber getragen werden. Im Laufe der Zeit wachsen die Kosten auf 4.000 Euro oder auch mehr, je nachdem wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.

Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit der Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Im Regelfall zeigt sich in den ersten Jahren im Kindergarten oder in der Grundschule die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung. Die ARAG hat z. B. eine Wartezeit von bis zu zwei Jahren für die volle Erstattung, so wäre gewährleistet, dass ein Kind im Alter von acht bis zehn Jahren auch den umfangreichen Versicherungsschutz genießt.

Die Zahnzusatzversicherungen der obigen Gesellschaften haben zum Teil erhebliche Unterscheidungsmerkmale bei der Erstattung:

– Die Wartezeit bis zur vollen Erstattung beträgt bis zu zwei Jahre
– Die prozentuale Erstattungshöhe liegt bei bis 80 Prozent
– Die Beiträge liegen bei einem fünfjährigen Kind zwischen 4,23 Euro und 17,34 Euro
– Der Beitrag kann sich während der Vertragslaufzeit dem Lebensalter des Kindes anpassen
– Je nach Tarif werden noch Zusatzleistungen erbracht, auch wenn die GKV die Kosten übernimmt

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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