E-Zigarette als Arzneimittel, viel Dampf um nichts oder abgekartetes Spiel?

Wer steht wirklich hinter der umstrittenen EU-Richtlinie – Gesundheitsfanatiker oder Tabaklobby?

Die E-Zigarette hat trotz Gegenwind der Tabaklobbyisten ihre Anhänger auch unter langjährigen Tabakrauchern gefunden. Sie sind umgestiegen von der sogar tödlich wirkenden Tabakzigarette auf die E-Zigarette. Das müsste eigentlich im Sinne von Organisationen wie der WHO und zahlreichen Politikern sein, die seit Jahren scheinbar alles daran setzen, passionierten Rauchern die Gefahren des Rauchens vor Augen zu führen, um sie zu entwöhnen. Preiserhöhungen und dramatische Bilder auf den Zigarettenschachteln, aber auch Rauchverbote in Gaststätten oder anderen öffentlichen Einrichtungen zeigten ihre Wirkung. Die E-Zigarette fand dagegen immer mehr Anhänger und bis heute fehlen Langzeitstudien, die eindeutig die Gefährlichkeit der elektronischen Rauchalternative belegen könnten, auch wenn man sich derzeit alle Mühe gibt, auf eventuelle Gefahren hinzuweisen.

Paradoxerweise hat sich am krankmachenden und ohne Frage teilweise todbringenden Qualm der herkömmlichen Zigarette nichts geändert. Doch der scheint im Vergleich mit dem „Teufelswerk“ E-Zigarette zu verblassen. Aber geht es den führsorglichen Parlamentariern tatsächlich um das Wohlergehen ihrer Bürger oder stehen hinter den aufrichtigen Politikern etwa bestimmte Industriezweige, die ein einträgliches Geschäft wittern? Fakt ist, dass die Tabakindustrie Einbußen hinnehmen musste, seitdem die Politik ein glühender Verfechter der Gesundheit ihrer Bürger geworden ist. Mit den sinkenden Verkaufszahlen verringern sich gleichermaßen die Steuereinnahmen, was langfristig gesehen natürlich kein gewünschter Effekt ist. Sollte man also in der Abstimmung des Umweltausschusses des EU-Parlaments nicht allein zum Schutz der mehreren Millionen Dampfer zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die E-Zigarette als Arzneimittel einzustufen sei? Die E-Zigarette und die Liquids haben rein faktisch gesehen weder pharmakologische noch therapeutische Aspekte. Sie wurden allerdings auch nicht in erster Linie dazu entwickelt, sich das Rauchen abzugewöhnen, wie etwa der Nikotinkaugummi oder die Nikotinpflaster. Dennoch ist im Europäischen Parlament der Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Ansicht, dass E-Zigarette und Liquids als Arzneimittel einzustufen sind. Auch, dass die E-Zigarette nicht nur ausschließlich über Apotheken vertrieben werden darf, ist kein wirklicher Trost, da hierzu eindeutige Normen fehlen.

In der Folge ist nun jeder Mitgliedsstaat entsprechend seiner Gesetze dafür verantwortlich, dass die E-Zigarette die Zulassung als Arzneimittel erhält. Derartige Verfahren sind in der Regel sehr intensiv und dauern oft Jahre. Kleine Hersteller von E-Zigaretten verfügen meist nicht über die finanziellen Mittel, sich diesen Aufwand leisten zu können, da sie Studien und Tests nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass die E-Zigarette reell betrachtet, nicht zu den Arzneimitteln gehört. Davon abgesehen, dass die Pharmaindustrie finanzkräftig genug wäre, ein derartiges Verfahren durchzustehen, profitiert sie zusätzlich dadurch, dass die rückläufigen Verkaufszahlen der Rauchentwöhnungsmittel sich wieder stabilisieren könnten. Die Tabakindustrie ist wahrscheinlich ebenfalls als Gewinner der EU-Richtlinie zu sehen. Seit der Gesundheitsstrategie der Politik kann sie nicht mehr so offen agieren. Dennoch arbeiten die Lobbyisten noch eng mit den Politikern zusammen, die sich nach wie vor beeinflussen lassen. Es bleibt unstrittig, dass über die Tabakindustrie auch der Staat eine gute Einnahmequelle hat, auf die er nicht verzichten kann. So bleibt die mantrahafte Gesundheits-Propaganda ein scheinheiliges Spiel, das eigentlich leicht zu durchschauen ist. Die E-Zigarette ist zu einer bedrohlichen Konkurrenz für die Tabakriesen geworden. Wie ernst die E-Zigarette von den Tabakherstellern genommen wird, zeigt unter anderem, dass einer der bekanntesten Tabakvertreiber mittlerweile eine eigene Elektro-Zigarette vermarktet. Eigentlich ein Widerspruch oder doch nicht?

Für die Konsumenten hat diese umstrittene EU-Richtline auf den ersten Blick keine erheblichen Konsequenzen. Denn der Konsum ist in diese Richtlinie nicht inbegriffen und als freiverkäufliches Arzneimittel soll die E-Zigarette für den Verbraucher leicht zugänglich bleiben. Was wird aus den Händlern in Deutschland? Und was, wenn eine Bestellung aus Nicht-EU-Ländern zu umständlich ist? Was, wenn das Verwirrspiel dazu führt, dass ein Dampfer doch wieder zur Tabakzigarette wechselt? Wer schreibt sich dann die rund 600.000 Toten auf die Fahne, die durch Passivrauchen per anno sterben? Darunter sind auch Kinder. Die Zahl der Toten durch Tabakkonsum liegt in Deutschland bei rund 140.000 Personen pro Jahr. Das sind Fakten, die wohl bei der EU-Richtlinie keine Berücksichtigung fanden. Für die E-Zigarette liegen derzeit keine derartigen Zahlen vor. Es sind harte Zeiten für die E-Dampfer. Das sehen mittlerweile auch einige Politiker so, die diese Richtlinie ebenfalls als fragwürdig betrachten und Anstrengungen zeigen, diese nicht hinzunehmen. Bleibt zu hoffen, dass sich in den Länderparlamenten genug Politiker finden, die sich ihren gesunden Menschenverstand nicht von den Rauchwolken der Lobbyisten vernebeln lassen und diese sinnlose EU-Richtlinie nicht passieren lassen.

Das Unternehmen Flavour-Smoke aus Ansbach bietet in seinem Liquidshop deutsche Markenprodukte. Die junge Firma achtet stets auf Qualität und ist trotzdem in der Lage, eine bunte Geschmacksvielfalt an Aromen oder bereits fertigen Liquids zu erschwinglichen Preisen zu bieten. Deswegen kann sich Flavour-Smoke über einen stetig wachsenden Kundenstamm an E-Dampfern freuen.

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