Erfolgreiches Revisionsverfahren von AMPri sorgt für mehr Sicherheit bei Einzugsermächtigungen

Erfolgreiches Revisionsverfahren von AMPri sorgt für mehr Sicherheit bei Einzugsermächtigungen

Die Insolvenz eines Kunden konnte bisher für ein Unternehmen weitaus dramatischere Folgen haben als nur der Wegfall eines Geschäftspartners. Aufgrund von aktueller BGH-Rechtsprechung ändern Banken nun deutschlandweit ihre AGBs und machen so das Lastschriftverfahren für Unternehmen auch im Falle der Insolvenz eines Kunden sicherer. Hintergrund ist eine erfolgreiche Revision der AMPri Handelsgesellschaft aus Stelle in der Nähe von Hamburg.

Durch das Urteil des BGH wurde ein bisher wenig bekanntes Risiko für Unternehmen im Lastschriftverkehr minimiert. Nach der vorhergegangenen Rechtsprechung war es bisher unter Umständen möglich, dass ein per Lastschriftbuchung erhaltener Betrag nicht nur wie allgemein bekannt nach sechs Wochen nach Buchung, sondern bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank zurückgerufen werden konnte. Dies kann – etwa im Fall der Insolvenz eines Kunden – fatale Folgen für ein Unternehmen haben. In Reaktion auf die neue BGH-Rechtsprechung versenden derzeit Banken an ihre Kunden geänderte AGBs, in denen die Fristen für den Rückruf von Lastschriftbuchungen eindeutiger als bisher geregelt sind.
Der Fall:

Die AMPri Handelsgesellschaft mbH, ein Handelsunternehmen für medizinische Einmalprodukte, wurde in einer vorinstanzlichen Entscheidung des Oberlandes-gerichts (OLG) Celle zur Rückzahlung von Rechnungsbeträgen im Wert von insgesamt über 140.000 EUR an die Bank eines insolventen Geschäftskunden verurteilt. Der Insolvenzverwalter des Kunden hatte zuvor bei der Bank gegen die Lastschriftbuchungen der Rechnungsbeträge Widerspruch eingelegt. Die fraglichen Buchungen lagen zu dem Zeitpunkt des Widerspruchs zum Teil über vier Monate zurück. Doch die Geschäftsführer von AMPri und ihr engagierter Anwalt von der Kanzlei Göbels&Mentzel, die sich auf die bereits verstrichene Frist von sechs Wochen nach Buchung beriefen, zeigten Durchhaltewillen und gingen bis vor den BGH.

Das Urteil:
Auf die Revision von AMPri hob der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 21. Oktober 2009 auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück (Urteil des BGH vom 27.9.2011 – XI ZR 328/09). Zugleich präzisierte es grundlegend seine Rechtsprechung in Bezug auf Lastschriftverfahren.

Die Folgen:
Nach dem erneuten Urteil des OLG Celle vom 28. März 2012 muss AMPri die Summe nicht an die Bank zurückzahlen, auch die Prozesskosten zahlt die Bank. Bei AMPri war die Erleichterung groß, dass sich der lange Kampf gelohnt hat. Und auch andere Unternehmen können sich freuen: In Deutschland ändern die Banken aufgrund der neuen Rechtsprechung des BGH nun ihre AGBs, die Regelung „6 Wochen nach Rechnungsabschluss“ fällt weg. Damit wird das Lastschriftverfahren im Geschäftsverkehr noch ein kleines Stück sicherer. Darüber hinaus stellte der BGH auch klar, dass im Lastschriftverfahren eine Genehmigung der Zahlung auch durch konkludentes Verhalten möglich ist. Dies bedeutet, dass bei mehrjährigen Geschäftsbeziehungen ein Kunde, der nichts bemängelt, den Buchungsvorgang durch sein Schweigen genehmigt und später nicht mehr widerrufen kann.

Das Handelsunternehmen AMPri bietet eine umfassende Auswahl medizinischer Einmalprodukte für Krankenhäuser, Praxen und Altenpflegeeinrichtungen sowie für den Einsatz in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Arbeitsschutz. Zum Kundenkreis gehören deutsche und internationale Großhändler. Die AMPri Handelsgesellschaft mbH wurde 1994 gegründet und war anfangs nur auf ein Produkt ausgerichtet. Mit dem Erfolg des Unternehmens wurde die Angebotspalette schnell erweitert und kontinuierlich an die sich ändernden Anforderungen des Marktes angepasst. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 40 Mitarbeiter und hat seinen Firmensitz in Stelle bei Hamburg. Darüber hinaus betreibt es Produktionsbüros in Deutschland und China. Das Unternehmen ist nach ISO 9001 und ISO 13485 zertifiziert. Thomas Böhme und Tobias Stahmer sind geschäftsführende Gesellschafter.

Kontakt:
AMPri Handelsgesellschaft mbH
Thomas Böhme
Rolf-Uhrmacher-Allee 1a
21435 Stelle
04174-7187-0
presse@ampri.de
http://www.ampri.de

Pressekontakt:
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Kerstin Flemming
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