Gesetzliche Krankenversicherung: BKK für Heilberufe vor der Schließung

Versicherung-vergleichen.net informiert: BKK für Heilberufe schließt voraussichtlich am 1. Januar 2012 – Rund 80.000 Mitglieder müssen neue Krankenkasse finden
Gesetzliche Krankenversicherung: BKK für Heilberufe vor der Schließung

Nach der Pleite der City BKK im Juli 2011 steuert mit der BKK für Heilberufe aktuell die zweite gesetzliche Krankenkasse (GKV) auf die Insolvenz zu. Die Kasse sei nicht mehr überlebensfähig, erklärte der Geschäftsführer des BKK-Bundesverbands Heinz Kaltenbach in der vergangenen Woche. Kurz zuvor war das Anhörungsverfahren für eine Schließung durch die Kassenaufsicht eingeleitet worden, wie der Verband bestätigte. Damit bleibt der BKK für Heilberufe nun eine 14-tägige Frist zur Rettung bzw. für eine Fusion mit einem solventen Partner. Jener müsste einen hohen „zweistelligen Millionenbetrag“ im Jahr in die marode Krankenkasse investieren.

Voraussichtlicher Termin für die Schließung ist derzeit der 1. Januar 2012. Bis dahin müssten die ca. 80.000 Versicherten sich eine neue Krankenkasse suchen. Für die Mitglieder besteht eine gesetzlich geregelte Aufnahmepflicht, d. h. jede andere GKV muss die Versicherten aufnehmen. Um erneute Unstimmigkeiten wie bei der Insolvenz der City BKK zu vermeiden, sollen die Versicherungsnehmer der BKK für Heilberufe eine Liste der Krankenkassen zugestellt bekommen. Alternativ können sie sich auch über einen kostenlosen Krankenkassen-Vergleich wie auf http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherungen/ über Anbieter informieren und Tarife sondieren.

Als Begründung für die Schieflage der BKK für Heilberufe wurde die Einführung des Gesundheitsfonds sowie des Einheitsbeitrags für alle Krankenkassen genannt. Die betroffene Betriebskrankenkasse musste zur Sicherung der finanziellen Stabilität einen Zusatzbeitrag erheben, der zahlreiche Mitglieder zum Wechsel bewog. Von ehemals rund 400.000 blieben zuletzt nur noch ca. 80.000 beitragszahlende Versicherte.

Nach einer Insolvenz haben Pflichtversicherte üblicherweise 14 Tage Zeit für einen Wechsel, freiwillig Versicherte sogar bis zu 3 Monate. Speziell für die Letztgenannten ist neben dem Verbleib bei einer GKV auch der Übergang zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Option. Mit einem unabhängigen PKV-Versicherungsvergleich, z. B. auf http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/private-krankenversicherungen/, lassen sich Mitgliedschaften bereits ab rund 59,- Euro im Monat finden.

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