„Hospiz: Orientierungshilfe für Patienten und Angehörige“ – Verbraucherinformation der ERGO Direkt Versicherungen

Orientierungshilfe für Patienten und Angehörige

"Hospiz: Orientierungshilfe für Patienten und Angehörige" - Verbraucherinformation der ERGO Direkt Versicherungen

Hospiz (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)

Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, benötigen eine palliative Versorgung. Hier steht nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität. Die Zahl der stationären Einrichtungen in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gewachsen: 2014 gab es bereits über 200 stationäre Hospize und 250 Palliativstationen sowie 1.500 ambulante Einrichtungen. Doch vielen Betroffenen ist diese Form der Betreuung nicht hinreichend bekannt. Zudem kommt bei der Wahl der passenden Einrichtung eine ganze Reihe von Fragen auf die Patienten zu. Reinhard Hacker, Versicherungsexperte der ERGO Direkt Versicherungen, gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und erklärt die Besonderheiten von Hospizen.

Anspruch auf palliative Betreuung

Grundsätzlich gilt: Alle Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden, haben einen Anspruch auf eine Palliativversorgung. Und das unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. „Die palliative Betreuung Sterbender kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch auf der Palliativstation eines Krankenhauses, in Alten- und Pflegeheimen oder einem stationären Hospiz stattfinden“, erläutert Reinhard Hacker, Versicherungsexperte von ERGO. Die Form der palliativen Betreuung ist abhängig vom Einzelfall und den Bedürfnissen des jeweiligen Patienten. Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz muss beispielsweise ein sogenannter „palliativ-medizinischer Bedarf“ vorliegen. Das bedeutet: Eine ambulante Versorgung zuhause ist nicht ausreichend und eine anderweitige stationäre Unterbringung, zum Beispiel in einem Krankenhaus, entspricht nicht der Erkrankung.

Was leisten Hospize?

Ein zentrales Anliegen der Hospizbetreuung ist es, sterbenskranken Menschen ein würdiges Lebensende zu ermöglichen. „Dabei stehen der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Krankheitssymptomen im Vordergrund“, weiß der ERGO Direkt Experte. „Viele Patienten empfinden es als große Hilfe, außerhalb des privaten Umfeldes über Sorgen und Ängste reden zu können. Wichtig ist einfach, dass jemand da ist, der sich ihrer annimmt und sie in der letzten Lebensphase begleitet.“ Hospize bieten auch Unterstützung bei Fragen zur Pflege oder bei Problemen im Kontakt mit Ämtern und Krankenkassen. Ein weiteres Ziel ist, den Familien der Patienten helfend zur Seite zu stehen und sie zu entlasten. Und das geht noch weit über den Tod hinaus: Nach dem Verlust haben Angehörige die Möglichkeit, an Therapien, Trauergruppen und Einzelgesprächen teilzunehmen.

Der Weg in ein stationäres Hospiz

Stationäre Hospize sind eigenständige Einrichtungen. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz benötigen Patienten einen ärztlichen Antrag und eine Kostenübernahmeerklärung. Den Antrag stellt der behandelnde Arzt aus. Das können sowohl der Hausarzt wie auch der behandelnde Arzt einer Klinik sein. Sobald eine Kostenübernahme der Kranken- und Pflegekasse vorliegt – in der Regel nach drei Werktagen – stimmt das Hospiz mit den Angehörigen und Ärzten den Verlegungstermin ab. Der Rat des ERGO Direkt Experten: „Schon vor dem Einzug haben Patienten meist die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen oder Freunden die Einrichtung zu besuchen und kennen zu lernen.“ So kann sich auch das Hospiz auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des neuen Bewohners einstellen.

Kostenübernahme klären

Die Kosten für die Unterbringung in einem stationären Hospiz belaufen sich auf bis zu 250 Euro am Tag pro Bewohner. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. August 2009 dürfen Hospize gesetzlich versicherten Patienten für den Aufenthalt keine Kosten mehr in Rechnung stellen (§39a Abs. 1 SGB V). Das bedeutet: „90 Prozent der Gesamtkosten einer stationären Hospizversorgung decken die Kranken- und Pflegekasse ab“, erläutert Reinhard Hacker. „Die restlichen zehn Prozent der Kosten übernimmt das Hospiz mit Hilfe von Spenden und staatlichen Zuschüssen.“ Privatversicherte sollten vor einem Hospizaufenthalt erfragen, ob ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
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Kurzfassung:

Hospizbetreuung – was gilt es zu wissen?
Ein Überblick für Patienten und Angehörige über die Unterbringung in einem Hospiz von Reinhard Hacker, Experte der ERGO Direkt Versicherungen

Ein zentrales Anliegen der Hospizbetreuung ist es, sterbenskranken Menschen ein würdiges Lebensende zu ermöglichen.
Alle unheilbarkranken Menschen haben einen Anspruch auf eine Palliativversorgung – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.
Die Form der palliativen Betreuung ist abhängig vom Einzelfall und den Bedürfnissen.
Hospize bieten auch Unterstützung bei Fragen zur Pflege oder bei Problemen im Kontakt mit Ämtern und Krankenkassen.
Angehörige haben die Möglichkeit, an Therapien, Trauergruppen und Einzelgesprächen teilzunehmen.
Für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz benötigen Patienten einen ärztlichen Antrag und eine Kostenübernahmeerklärung.
Für gesetzlich versicherte Patienten fallen für den Aufenthalt grundsätzlich keine Kosten an.
Privatversicherte sollten die Kostenübernahme vorher abklären.
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