Landgericht Potsdam: „Fehlende Dokumentation in Krankenhäusern bedingt Behandlungsfehler“

Mögliche Haftungsfälle erkennen und entschärfen
Landgericht Potsdam: "Fehlende Dokumentation in Krankenhäusern bedingt Behandlungsfehler"

Dorsten, 10.10.2011. Nach einem Sturz mit einem Fahrrad erlitt eine Patientin im Verlauf eine Lungenembolie mit tödlichem Ausgang. Die sogenannte „Thromboseprophylaxe sei regelmäßig durchgeführt worden. Es handle sich lediglich um ein Dokumentationsversäumnis“ so die behandelnden Klinikärzte. Die Klinik wurde verurteilt.

Die fehlende Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen, medizinischen Maßnahmen indiziert ihr Unterlassen, d. h. diese haben nicht stattgefunden. Daraus resultiert nach Auffassung des Landgerichts ein grober Behandlungsfehler: „Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Fehler begangen wird, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er schlechterdings nicht unterlaufen darf. Dies ist hier der Fall.“ Das Urteil der 11. Zivilkammer des LG Potsdam vom 21.09.2011 unterstreicht aktuell, wie wichtig als Beweis eine lückenlose, ärztliche und pflegerische Dokumentation der tatsächlich durchgeführten, medizinischen Behandlung ist.

„Vor diesem aktuellen Hintergrund lohnt sich die Überprüfung der medizinischen Dokumentation, ob die vorhandenen ärztlichen und pflegerischen Aufzeichnungen tatsächlich ausreichend, medizinisch sinnvoll und gerichtsfest sind“ so Dr. med. Gregor Aleff, Geschäftsführer von HospiSol®. „Unsere Unterstützung bei der Überprüfung einer lückenlosen Dokumentation kann Haftungsfälle und Imageverlust vermeiden“.
HospiSol® stellt als spezialisierter Partner im Gesundheitswesen Kompetenzen zur Liquiditätssicherung und Liquiditätsverbesserung der Kliniken zur Verfügung. Die regelmäßige Begleitung von MDK-Prüfungen, Fallbesprechungen, die Unterstützung und Durchführung von Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern sowie die Analyse einer gerichtsfesten medizinischen Dokumentation sind wesentlicher Bestandteil des Portfolios. Darüber hinaus bietet HospiSol® unabhängige Kommunikationskompetenz innerhalb einzelner Fachabteilungen der Krankenhäuser, Prozessmanagement sowie den Wissenstransfer aus überregionaler mehr als 15- jähriger Beratungstätigkeit von mehr als 20 Kliniken der Grund-, Regel- und Maximalversorgung an. So handelt HospiSol® für den Kunden nach der Maxime „Lösungen finden“. Erreichbar ist der Unternehmensauftritt unter: http://www.hospisol.com.

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