private Krankenversicherung: Krankengeld im Krankheitsfall

Wann zahlt die private Krankenversicherung?

Viele Versicherte, die von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, machen sich Gedanken über die Zahlung von Krankengeld im Krankheitsfall. Während der Zeit der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung wird dieses Thema gesetzlich geregelt und kein Versicherter muss sich Gedanken darüber machen, dass er nach einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen keine finanziellen Leistungen von der Krankenversicherung erhält.

Private Krankenversicherung und die Lohnfortzahlung

Anders ist die private Krankenversicherung geregelt. Keine private Krankenversicherung zahlt den Versicherten ein Krankengeld nach Beendigung der Lohnfortzahlung, das nicht extra in einer Krankentagegeldversicherung vereinbart worden ist.
Aus diesem Grund ist es besonders für Selbstständige und Freiberufler sehr wichtig, die Zahlung eines ausreichend hohen Krankengeldes im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung zu vereinbaren. Das vereinbarte Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung sofort nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit an die Versicherten ausgezahlt. Als Karenzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Tag des Auftretens der Krankheit und dem Tag des Beginns der Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes liegt. Es besteht also generell nicht die Wartezeit von sechs Wochen, wie es bei einer gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist.
Der Auszahlungsbetrag wird als täglicher Betrag festgelegt, dessen Auszahlung bei einigen privaten Krankenversicherungen bereits ab dem vierten Tag der Krankheit möglich ist. Da Selbstständige und Freiberufler im Falle einer Krankheit keinerlei anderes Einkommen erzielen, sollte das tägliche Krankentagegeld auf alle Fälle so hoch abgesichert werden, dass alle anfallenden laufenden Kosten von diesem ohne Probleme gedeckt werden können. Die private Krankenversicherung beinhaltet keinen allgemeingültigen täglichen Auszahlungsbetrag; dieser muss in der Krankentagegeldversicherung individuell durch die Versicherten festgelegt werden.
Arbeiter und Angestellte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben generell die Möglichkeit im Rahmen einer freiwilligen Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung, die Zahlung eines Krankentagegeldes zu vereinbaren. Dieses Krankentagegeld darf allerdings nicht höher sein, als der monatliche Nettoverdienst, der üblicherweise erzielt wird.
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