Qualität in der Sport- und Bewegungstherapie angemessen bewerten

Qualität in der Sport- und Bewegungstherapie angemessen bewerten

Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (Bildquelle: DVGS)

Hürth-Efferen, 26.11.2015 – Mitte November trafen sich der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) mit Vertretern seiner kooperierenden Hoch-, Fachhoch- sowie Fachschulen in Frechen. Hauptthema der Konferenz war die Qualitätssicherung der Qualifikationen von Absolventen der Sport- und Bewegungstherapie in Prävention und Rehabilitation. Hier besteht Handlungsbedarf von Seiten der Kostenträger bei der Akkreditierung durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention der Krankenkassen (ZPP) und der Definition der Anbieterqualifikationen in der Rehabilitation. Nicht immer würden die Befähigungen der Bewerber durch die Prüfgremien angemessen bewertet, so die Erfahrung der Anwesenden.

Zur Konferenz hatte der DVGS eingeladen, der als Fach- und Berufsverband u.a. die politischen Interessen von Sport- und Bewegungsfachkräften vertritt.Zudem macht er sich seit mehr als 30 Jahren für die Qualitätsstandards und die Arbeitsplatzorientierung der Aus- und Fortbildung von Sport- und Bewegungstherapeuten stark. Bei den seit 20 Jahren vom DVGS veranstalteten Konferenzen stehen regelmäßig die aktuellen Herausforderungen, die Chancen am Arbeitsplatz sowie die Qualifikationen der Absolventen der mit dem DVGS kooperierenden Ausbildungsstätten im Fokus. So wurden in diesem Jahr die Auswirkungen des Präventionsgesetzes und die stärkere Arbeitsplatzorientierung in der Rehabilitation in Hinblick auf den Arbeitsmarkt diskutiert. Hier zeichneten sich die Chancen für die Berufsgruppe insbesondere durch das Präventionsgesetz ab, Aber auch Probleme bei der Bewertung durch zentrale Prüfgremien wurden sichtbar.

Die Qualifikation der Anbieter muss gewährleistet sein
Die Bewegungstherapie macht mit durchschnittlich 9,4 Stunden pro Woche in der Rehabilitation die umfassendste therapeutische Leistung aus. Für die Kostenträger ein Grund, Richtlinien für Therapie und Anwenderqualifikationen in der Rehabilitation aufzustellen. Der DVGS hat hier maßgeblich bei der Qualitätssicherung mitgewirkt. „Angesicht einer heterogenen Aus- und Fortbildungslandschaft in der Sport- und Bewegungstherapie müssen Sie genau hinzuschauen und geschult sein, um die Qualifikationen der Fachkräfte angemessen beurteilen zu können. Hinzu kommen ausgesprochen vielfältige Anforderungen an die therapeutischen Maßnahmen, da die Erkrankungen, Ursachen und Therapiesettings stark variieren.“ erklärt Angela Baldus, die Geschäftsführerin des DVGS. „Entsprechend komplex ist die Bewertung. Die Herausforderung ist also, die Anforderungen der Kostenträger mit den Befähigungen der Berufsfachkräfte in Deckung zu bringen.“ fährt Angela Baldus fort. Hier hat sich der Verband als verlässlicher Partner für Kostenträger, politische Entscheidungsgremien sowie die Berufsgruppe der Sport- und Bewegungstherapeuten etabliert.

Das Präventionsgesetz: Die Zentrale Prüfstelle Prävention
Die Prävention durch Bewegung und körperliche Aktivität erhält mit dem Präventionsgesetz endlich den Stellenwert, der ihr zusteht und für den der DVGS seit Jahren eintritt. Das Gesetz bietet für Bewegungsfachberufe viele Chancen. Die Kostenträger haben auch in diesem Kontext Qualitätsanforderungen definiert. Außerdem haben sie die Erfüllung der Kriterien zur Voraussetzung für eine Erstattung durch die Krankenkassen gemacht. Aber auch hier stellt die Intransparenz der Ausbildungen in der Sport- und Bewegungstherapie die Sachbearbeiter der entsprechenden Prüfstellen, insbesondere der ZPP, vor Probleme. So kommt es vor, dass qualifizierte Anbieter mit einem Abschluss einer Pädagogischen Hochschule, einer ETH oder auch qualifizierte Gymnastiklehrer abgelehnt werden. Dafür werden andererseits Fitness-Trainer oder Absolventen einer Berufsakademie mit niedrigerer Qualifikation akkreditiert, wussten die Konferenz-Teilnehmer zu berichten. „Wir müssen hier weiterhin aktiv bleiben und alles dafür tun, dass ein Sachbearbeiter die Qualifikationen eines Bewegungs- und Sporttherapeuten richtig und korrekt einordnen kann.“ erläutert Dr. Karin Braatz, 1. Vorsitzende des DVGS.

DVGS als Qualitätsgarant
Der DVGS bildet in diesem Kontext der Qualitätssicherung in Rehabilitation und Prävention eine wichtige Klammer zwischen den Aus-, Fort- und Weiterbildung auf der einen Seite und den Bedürfnissen der Leistungsträger und -erbringer auf der anderen. Mit seiner Kenntnis der Aus- und Fortbildungslandschaft, der Arbeitsmarktsituation der Leistungserbringer und den Anforderungen der Kostenträger trägt er als prägendes Bindeglied maßgeblich zur Qualitätssicherung in der Sport- und Bewegungstherapie bei.

Bildquelle: DVGS

Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS) steht für die Förderung der öffentlichen Gesundheit durch Bewegung. Als Fach- und Berufsverband qualifiziert er Bewegungsfachkräfte und vertritt deren Interessen engagiert in Öffentlichkeit und Gesundheitspolitik. Er fördert Wissenschaft und Forschung und sorgt für die konsequente Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis. Dazu konzipiert er qualitätsgesicherte Programme für die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation und stellt sie Bildungsstätten, Leistungsträgern, Leistungserbringern oder politische Entscheidungsträgern zur Verfügung.

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