Weiterhin Teststreifen für Diabetiker

Ärzte und Patienten sind verunsichert, doch Blutzucker-Teststreifen können nach wie vor verschrieben werden.

Seit der gemeinsame Bundesausschuss die Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen zum 1. Oktober 2011 geändert hat, sind sowohl Patienten als auch Ärzte verunsichert, was noch verschrieben werden darf. Darauf weist der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) hin. Die Änderung betrifft Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin benötigen. „Es werden keine oder kaum noch Teststreifen für Diabetiker ohne Insulinbehandlung mehr verschrieben“, sagt Dr. Matthias Riedel aus dem BdSN, „Wir möchten jedoch darauf aufmerksam machen, dass Teststreifen unter bestimmten Bedingungen weiter verordnet werden können.“

Zu diesen Bedingungen gehören eine instabile Stoffwechselsituation, eine Änderung der Medikamentendosis, die Einnahme von Tabletten, die zu einer Unterzuckerung führen können (Glimepirid, Glibenclamid und Repaglinid), sowie akute Erkrankungen, durch die sich die Diabeteseinstellung verändern könnte (z.B. schwere Infekte). Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen erfüllt, kann der behandelnde Arzt jedes Quartal Rezepte für bis zu 50 Teststreifen pro Patient ausstellen. „Es ist wichtig, dass die Patienten das wissen. Unter den genannten Bedingungen können die Teststreifen Leben retten“, betont Dr. Riedel. Patienten mit Insulintherapie sind nicht von der Neuregelung betroffen, die Notwendigkeit der Verordnung wurde sogar ausdrücklich bestätigt. Für diese Patienten bleibt also alles beim Alten.

Hintergrund: Der BdSN
Im Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) haben sich über 100 niedergelassene Diabetologen organisiert und die bisherige positive Entwicklung in der Betreuung von Diabetes-Patienten mitgestaltet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung von Menschen mit Diabetes weiter zu verbessern.

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