Wenn das Krankenhaus krank macht

Stichwort Behandlungsfehler: Welche Rechte haben Patienten?
Wenn das Krankenhaus krank macht

Lange Schichten, chronische Unterbesetzung, zu viele Patienten in zu kurzer Zeit: Gerade in Krankenhäusern ist die Belastung für Ärzte und Personal häufig besonders groß. Und wie überall, wo Menschen arbeiten, kann es zu Fehlern kommen. Besonders fatal jedoch, wenn es medizinische Behandlungsfehler sind, wie etwa eine unzulängliche Aufklärung oder ein falsch dosiertes Medikament. Doch wie verhält man sich als Betroffener, der zudem meist ein medizinischer Laie ist? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt konkrete Tipps.

Schnell handeln
Sobald sich der Verdacht aufdrängt, vom Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein, gilt es, möglichst schnell Beweise zu sichern. Hilfreich ist dabei zum einen, ein mög-lichst detailliertes Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem alle Schritte der Behandlung so vollständig wie möglich aufgezählt werden. „Für eine eventuelle spätere Zeugenbefragung ist es zudem wichtig, die Namen der behandelnden Ärzte, des Pflegepersonals oder auch von Bettnachbarn zu notieren“, ergänzen die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Einen genauen Überblick über die Behandlung und die verordneten Medikamente gibt auch die Krankenakte. Als Patient kann man diese vom Klinikum anfordern – ein formloses Schreiben, in dem die Daten des Aufenthalts angegeben sind, genügt. „Häufig geben Krankenhäuser diese Akten aber nicht aus der Hand – stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie nur Einsicht gewährt bekommen und eine Kopie erhalten“, sagen die D.A.S. Juristen und ergänzen: „Die Bundesregierung plant noch für dieses Jahr ein Patientenrechtegesetz. Es soll Patienten bei der Informationssammlung unterstützen.“

Verbündete suchen
Um die Ansprüche gegen den Arzt aber erfolgreich durchzusetzen, braucht es genügend Beweise und am besten einen starken Verbündeten. Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler ist das die Krankenkasse. „Diese ist verpflichtet, Sie in Arzthaftungsfragen zu unterstützen, zu beraten und Ihnen gegebenenfalls mit einem Gutachten zu helfen“, erklären die D.A.S. Experten. Das Gleiche gilt auch für private Krankenversicherungen. Denn schließlich haben diese ebenfalls ein Interesse daran, die entstandenen Kosten zurückzubekommen.

Wenn die Sachlage eindeutig ist
Prozesse gegen Kliniken dauern in der Regel viele Jahre. Wer das vermeiden will, aber sich sicher ist, einen Behandlungsfehler eindeutig nachweisen zu können, der kann sich an die Ärztekammern wenden. Hintergrund: Diese Kammern wurden eingerichtet, um möglichst viele Streitfälle bereits im Vorfeld zu klären. In einem rein schriftlichen und kostenlosen Ver-fahren begutachtet ein aus Juristen und Ärzten bestehendes Gremium den Fall und gibt eine unverbindliche Empfehlung ab. „Bei einem positiven Bescheid haben Sie gute Chancen auf eine außergerichtliche Regulierung des Schadens“, so die D.A.S. Juristen. „Bei einem negativen Bescheid müssen Sie prozessieren.“ Wichtig: Kommt es zum Prozess, sollten sich Betroffene unbedingt an einen auf Arzthaftungsfälle spezialisierten Anwalt wenden.
Das Merkblatt „Arzthaftungsfall“ auft/patientenrecht/arztfehler/ unterstützt betroffene Patienten mit Ratschlägen für das richtige Vorgehen.
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Kurzfassung:
Behandlungsfehler – wer hilft?
Unterstützung für Betroffene

Eine unzulängliche Aufklärung oder ein falsch dosiertes Medikament – gerade im hektischen Klinikalltag sind Behandlungsfehler nie ganz auszuschließen. Wie man sich als Betroffener im Fall der Fälle verhält, das wissen die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Grundsätzlich gilt es, möglichst schnell Beweise zu sichern – etwa in Form eines detaillierten Gedächtnisprotokolls, oder indem man sich die Namen der behandelnden Ärzte, des Pflegepersonals oder auch der Bettnachbarn notiert. Hilfreich ist es zudem, die Krankenakte anzufordern. Diese wird von Kliniken jedoch meist ungern aus der Hand gegeben, häufig erhält der Patient nur Einsicht in die Unterlagen und eine Kopie davon. Man kann sich auch an seine eigene Krankenkasse wenden. Sie ist verpflichtet, in Arzthaftungsfragen zu unterstützen, zu beraten und gegebenenfalls mit einem Gutachten zu helfen. Gleiches gilt für private Krankenversicherungen, die ebenfalls ein Interesse daran haben, die entstandenen Kosten zurückzubekommen. Prozesse gegen Kliniken dauern in der Regel viele Jahre. Wer das vermeiden will, aber sich sicher ist, einen Behandlungsfehler eindeutig nachweisen zu können, der kann die Ärztekammern kontaktieren: Sie wurden extra eingerichtet, um möglichst viele Streitfälle bereits im Vorfeld zu klären. Dort begutachtet in einem rein schriftlichen und kostenlosen Verfahren ein aus Juristen und Ärzten bestehendes Gremium den Fall und gibt eine unverbindliche Empfehlung ab. Bei einem positiven Bescheid stehen die Chancen auf eine außergerichtliche Regulierung des Schadens gut. Bei einem negativen Bescheid können Betroffene prozessieren. Wichtig: In diesem Fall unbedingt einen auf Arzthaftungsfälle spezialisierten Anwalt kontaktieren.
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Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiede-nen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
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