Zahnzusatzversicherung: Erste konkrete Beitragsanpassungen kommen zum Jahreswechsel

Gestiegene Kosten im Leistungsbereich, Neuausrichtung der Gebührenordnung der Zahnärzte oder die Einführung von Unisex-Tarifen führen zu höheren Beiträgen in der Zahnzusatzversicherung.
Zahnzusatzversicherung: Erste konkrete Beitragsanpassungen kommen zum Jahreswechsel

Im Bereich der Zahnzusatzversicherung ist nun konkret, dass die Schweizer CSS ihre Beiträge zum 01.01.2012 anpassen wird. In Fachkreisen wird davon gesprochen, dass diese Anpassung bei rund sieben Prozent liegen wird. Verantwortlich dafür sind aber nicht die Ausgaben, die in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind, sondern zum größten Teil Änderungen in der Gebührenordnung der Zahnärzte.

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Durch die Änderung der GOZ werden die Honorare der Zahnärzte deutlich steigen. Die Rechnung tragen müssen die privaten Krankenversicherer, da diese in vielen Fällen die Mehrkosten für die höherwertige Versorgung im großen Umfang tragen. Somit sind Beitragsanpassungen auch bei den Mitbewerbern in der nächsten Zeit zu erwarten. Die Tatsache, dass die CSS die Beiträge lediglich um sieben Prozent anpasst, zeigt, dass die Tarife der Zahnzusatzversicherung schon in der Vergangenheit auf Kurs gebracht wurden. Zumal die CSS auch nicht davon abweicht, die Leistungserstattung im Anschluss an die Wartezeit einzugrenzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die CSS die Annahmekriterien deutlich verschärft, es sollen mehr Risiken im Sinne der Versichertengemeinschaft außen vor bleiben. Die umfangreichen Gesundheitsfragen spiegeln diese Intention wieder, in vielen Fällen wird zur Risikoprüfung auch ein zahnärztlicher Befundbericht benötigt.

In den letzten Jahren haben auch bei den Mitbewerbern die Beitragsanpassungen für Unmut bei den Versicherten geführt. Teilweise mussten sogar Tarife eingestellt werden, da sich die Kosten enorm gesteigert haben. Und auch eine Zahnzusatzversicherung kann im Leistungsfall nicht mehr auszahlen, als an Beiträgen eingezahlt wird.

Eine Kündigung bei einer Beitragsanpassung ist zwar sofort möglich, macht aber nicht wirklich viel Sinn. Denn der Schutz der Zahnzusatzversicherung soll ja auch noch und gerade im Alter wirksam sein. Der Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung führt in der Regel zu einem höheren Beitragssatz, da das Eintrittsalter im Vergleich zur Vorversicherung sich natürlich auch geändert hat.

Besonders betroffen waren Kunden, die zum Jahreswechsel 2009/2010 aufgrund einer Beitragsanpassung gekündigt haben und dann zur ARAG gewechselt sind: Hier folgte die Beitragsanpassung dann im April – das war natürlich doppelt ärgerlich. Deshalb sollte man niemals kopflos und vor lauter Ärger seine Zahnzusatzversicherung kündigen, denn steigende Kosten im Gesundheitswesen werden leider immer auf den Bürger umgelegt, egal ob bei der Zahnzusatzversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bildquelle: Michael Oswald, www.pixelio.de
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