CfM-Makler.de – Apothekenversicherung komplett

Neuerungen in der Apothekenversicherung für 2016

CfM-Makler.de - Apothekenversicherung komplett

CfM – consulting für mediziner GmbH, Dresden

Dresden, den 22.12.2015 Mit dem Internetportal www.ApoPolice.de steht allen freiberuflichen Apothekern und Apothekerinnen ein Informationsangebot zum Thema der benötigten Sach- und Haftpflichtversicherungen zur Verfügung.

wichtige Einschlüsse und Neuerungen 2016

(1) Achtung Falle: Medikamentenlieferung nach Feierabend mit dem privaten Auto

Jeder Apotheker kennt das: Das Medikament eines bestimmten Herstellers ist nicht vorrätig und muss erst geordert werden. Um Kunden den ärgerlichen zweiten Gang zur Apotheke zu ersparen, liefert ein Mitarbeiter auf dem Heimweg nach Feierabend die Arznei ab. Für die Patienten ist das angenehm, doch wenn die Mitarbeiter Privatfahrzeuge nutzen, droht bei einem Unfall meistens Ärger: da fast keine Apotheke über eine Dienstreise-Kasko-Versicherung verfügt, muss der
Inhaber/die Inhaberin gegebenenfalls dem Mitarbeiter den erlittenen Schaden ersetzen, und sei es nur, um den internen Frieden zu wahren.

Informationen und die nötigen Unterlagen zu dieser bezahlbaren Dienstreise-Kasko-Versicherung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Es muss kein Dienstreisenverzeichnis geführt werden, somit ist ein einfaches Handling garantiert. Der Beitrag für bis zu 5 Mitarbeiterfahrzeuge, die auf Dienstfahrten eingesetzt werden, beträgt 600 EUR zzgl. Versicherungssteuer – die GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge ist hier bereits enthalten.

(2) NIR- Spektrometer- Vorsicht bei Transporten

Um Ausgangsstoffe zu prüfen, verwenden Apotheker immer öfter hochmoderne NIR-Spektrometer. Für alle, die über die ApoPolice.de abgesichert sind, stellt diese neue Entwicklung kein Problem dar. Das Testgerät ist komplett versichert.
Sobald das NIR-Spektrometer allerdings von mehreren Apothekern genutzt wird, was aus Gründen der Kostenersparnis gelegentlich vorkommt, kann eine zusätzliche Transportversicherung eingeschlossen werden (Zuschlag 200 EUR netto im Jahr).

(3) Retaxation

Marktüblich sind in den Rechtsschutzversicherungen nur Auseinadersetzungen nach § 129 SGB V für Verordner und Behandler mit versichert. Da der Apotheker weder verordnet noch behandelt bestehen oft Deckungslücken. Wir haben den expliziten Versicherungsschutz auch für die Apotheker.

Wir unterstützen Sie auch im Vergleich Ihrer bestehenden Versicherungsverträge
und stellen Ihnen ein Expertennetzwerk zur Verfügung

– Art und Umfang der bisher versicherten Leistungen
– Alternativangebote bei Beitragsanpassungen
– professionelle Abwicklung durch Versicherungsmakler
– Wertsteigerung Ihrer Apotheke und Nachhaftung
– Zugang zur Online- Community www.Pharmazie-Sachsen.de
– Experten im Heilwesennetzwerk RM eG www.IAP-Schutz.de

Neben Detailinformationen, Versicherungsbedingungen und Schadenabwicklung sind auch interessante Presseartikel zum Thema hinterlegt.

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Versicherungsmakler für Apotheken

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Christian Ring
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