Die private Unfallversicherung: Schutz bei Spiel, Sport und Spaß in der Freizeit

Allein der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht ausreichend zur Absicherung der Existenz.
Die private Unfallversicherung: Schutz bei Spiel, Sport und Spaß in der Freizeit

Bei einem Unfall ist man doch von Staates Seite gegen die Folgen geschützt, so ein wei verbreiteter Gedanke der Bundesbürger. Diese Ansicht führt zu einer bedenklichen Lücke in der eigenen Absicherung, denn im Sozialgesetzbuch sind dem Schutz bei Unfall sehr enge Grenzen gesteckt. Grundsätzlich ist jeder Bürger im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt, wenn ein Unfall im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit geschieht. Dieses umfasst auch den Weg zur Arbeit und den Heimweg. Ebenso gilt dieses für Kinder während der Schulzeit oder der Betreuung im Kindergarten oder in der Tagesstätte.

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Rainer Scholten musste die Erfahrung machen, dass ein Unfall auch in der Freizeit empfindlich zuschlagen kann. Bei einem Handballspeil, er ist mit Leidenschaft Torwart, prallt er bei einem Abwehrversuch mit dem Knie so unglücklich gegen den Torpfosten, dass in der Folgezeit das Bein steif bleibt. Durch seine private Unfallversicherung kann er aus den Leistungen den Einkommensverlust kompensieren, da er seine berufliche Tätigkeit als Kraftfahrer nicht mehr ausüben kann. Fortan arbeitet er als Schreibkraft und hat ein geringeres Einkommen. Ohne Unfallversicherung und die Leistungen hieraus wäre schnell die finanzielle Existenz ins Wanken geraten.

Das Beispiel zeigt, dass ein Unfall zu jeder Zeit und in jeder Alltagssituation geschehen kann. Arbeitnehmer sind in der Regel 50 Stunden in der Woche abgesichert. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 118 Stunden in der Woche kein Versicherungsschutz besteht. Ebenso bleiben Krankheits- und Urlaubstage ohne Versicherungsschutz. Durch einen Unfall kann die Arbeitskraft erheblich gefährdet werden. Die Folge: Ohne ausreichenden Schutz der privaten Unfallversicherung kann es erheblichen Einbußen beim Lebensstandard kommen, wenn bedingt durch die Folgen eines Unfalles die Arbeitskraft verloren geht.

Auch der Single ist stark gefährdet. Im Wesentlichen ist er noch so jung, dass er kaum Versorgungsansprüche hat oder er ist in der Gestaltung seines Alltages auf sich allein gestellt, was bei weitreichenden Unfallfolgen sich sehr negativ auswirken kann. Denn die Kosten für z. B. Pflege oder Haushaltshilfe müssen ja irgendwie bezahlt werden.

Und letztendlich sind Familien ohne eine private Unfallversicherung auch auf sich allein gestellt, wenn der Versorger durch einen Unfall ausfällt und die Arbeitskraft nicht mehr gegeben ist. Gerade in diesem Bereich ist die Absicherung unbedingt notwendig, aber auch wenn der im Haushalt tätige und die Kinder versorgende Partner durch einen Unfall das Tagesgeschehen nicht mehr bewältigen kann, bedeutet dieses erhebliche finanzielle Aufwendungen und Einschnitte für die gesamte Familie.

Bildquelle: Günter Havlena,

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