ERGO Verbrauchertipps „Organspende – eine Geschichte voller Missverständnisse“

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Lebensretter dringend gesucht

„Jedes Jahr sterben in Deutschland schätzungsweise über 1.000 Menschen, weil es kein passendes Spenderorgan gibt“, wissen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Dabei ist die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung durchaus vorhanden. Doch leider haben einfach noch zu wenige einen Organspenderausweis.“ Das soll sich jetzt allerdings ändern: In Zukunft werden alle krankenversicherten Bundesbürger regelmäßig durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen zur Organspende befragt. Dazu erhalten die Versicherten einen Blanko-Spenderausweis, in dem sie sich für – oder gegen – die Entnahme von Organen aussprechen können. Dieses Papier hat dabei zwei wichtige Funktionen, erklären die DKV Experten: „Zunächst vereinfacht es die Weitergabe der lebensrettenden Organe an die kranken Patienten. Außerdem erleichtert ein ausgefüllter Spenderausweis, den man stets bei sich tragen sollte, auch den eigenen Angehörigen die Entscheidung, ob Organe entnommen werden dürfen.“ In neun von zehn Fällen treffen die Angehörigen derzeit diese schwere Entscheidung selbst. Auch wenn es schwerfällt, sollte man deshalb noch zu Lebzeiten mit nahestehenden Menschen über seine Einstellung zur Organspende sprechen. „Die noch immer verbreitete Angst vor einer Organspende ist übrigens unbegründet“, so die Gesundheitsexperten. Selbstverständlich bleibt die Zustimmung zur Organspende freiwillig. Und wer möchte, kann sich im Organspenderausweis auch gegen die Spende von Organen äußern oder die Anzahl der entnommenen Organe einschränken.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Gesetzliche Vorgaben verhindern Missbrauch

Die Vorgehensweise bei einer Organspende unterliegt klaren Regeln. So schreibt das deutsche Transplantationsgesetz vor, dass zwei Bedingungen erfüllt sein müssen: Der Verstorbene – oder stellvertretend seine Angehörigen – müssen in die Organentnahme eingewilligt haben. Zudem muss der Hirntod von zwei unabhängigen Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Als potenzielle Organspender kommen so nur diejenigen Verstorbenen infrage, bei denen der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. „Von den rund 400.000 Menschen, die jährlich in deutschen Krankenhäusern sterben, ist das nur etwa ein Prozent“, wissen die Gesundheitsexperten der DKV. Ist der Hirntod eindeutig festgestellt, wird von den behandelnden Ärzten untersucht, ob eine Organspende in Frage kommt. Die Organentnahme wird dann im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt vorgenommen wie jede andere Operation. Verschiedene Ärzteteams entnehmen dabei die freigegebenen Organe unabhängig voneinander. Noch während der Operation entscheiden die Chirurgen, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist. Wenn ja, wird es auf dem schnellsten Weg zum jeweiligen Transplantationszentrum gebracht, wo der Organempfänger bereits für den Empfang vorbereitet ist. „Der Leichnam wird durch eine Spende nicht entstellt“, beruhigen die DKV Experten. Das Transplantationsteam geht jederzeit respektvoll mit dem Körper um und verschließt die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder. Die Angehörigen können so würdevoll Abschied vom Verstorbenen nehmen.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

So werden Sie Organspender

„Das Ausfüllen eines Organspenderausweises ist einfach und schnell erledigt“, so die Experten der DKV. Einen Vordruck bekommen Spendenwillige zum Beispiel in der Apotheke oder von ihrer Krankenversicherung. Bei der DKV kann man den Ausweis zum Beispiel mit einer E-Mail an service@dkv.com anfordern. Bereits mit 16 Jahren kann der Organspende zugestimmt werden. „Eine Untersuchung ist übrigens nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, weil sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen laufend ändern kann“, erklären die DKV Experten. Beim Ausfüllen des Ausweises gibt es fünf Wahlmöglichkeiten: Man kann der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe zur Verfügung stellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Organ- und Gewebespende generell abzulehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens zu übertragen. Den ausgefüllten Ausweis trägt der Spender immer bei sich – idealerweise beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, informiert am besten eine Vertrauensperson über seine Entscheidung und darüber, wo der Organspenderausweis im Notfall zu finden ist. Wer seine Entscheidung später ändert, füllt einfach einen neuen Ausweis aus und vernichtet den alten. Für die so genannte Lebendspende, also die Spende von eigenen Organen an Verwandte oder andere nahestehende Personen, gelten übrigens besondere Regeln. Lediglich die Niere oder Teile der Leber können bereits zu Lebzeiten gespendet werden.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

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