Interview im Vorfeld der CAM 2011 und des 28. Deutschen Heilpraktikertages in Düsseldorf

Vom 2.- 3. April 2011 findet in Düsseldorf die CAM, die europäische Fachmesse für komplementäre und alternative Medizin statt, auf der wieder rund 200 Anbieter von Akupunktur über Labordiagnostik, von Medizintechnik und Nahrungsergänzung über Pharmazie bis hin zu Praxisbedarf und ganzheitlicher Zahnheilkunde ausstellen.

Im Rahmen dieser wichtigsten Branchenmesse für Ärzte für Naturheilverfahren und für Heilpraktiker in Deutschland werden zeitgleich auch eine ganze Reihe wichtiger Fachkongresse angeboten, so zum Beispiel der 28. Deutsche Heilpraktikertag, der 10. Präventologen-Kongress oder der 5. CIM-Kongress, der Ärzte-Kongress für komplementäre und alternative Medizin. Der Veranstalter der CAM, die MCO GmbH, hat Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen, die Eröffnungsrede zu halten. Im Vorfeld der Eröffnung hat die MCO schon einmal das Ministerium um Auskunft zu einigen Fragen gebeten, die den Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unter den Nägeln brennen und in dem Eröffnungsvortrag noch tiefergehend beantwortet werden sollen. Torsten Fuhrberg, Geschäftsführer der MCO GmbH: “ Die Kongressteilnehmer haben in diesem Jahr nach 16 Jahren erstmals wieder die Chance in einem Dialog mit einer Ministerin aktuelle Fragen und Probleme kompetent und hochrangig zu diskutieren. Das unterstreicht den Stellenwert dieser Messe für die Branche.“

1. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen leisten einen wichtigen, durchaus kostensparenden Beitrag für unser Gesundheitssystem. Eine Domäne der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist die Prävention, Gesundheitsaufklärung und Stärkung der Selbstheilungskräfte. Wie haben Sie den HP bisher wahrgenommen? Wo sehen Sie ihn im Gesundheitssystem der Bundesrepublik? Wie sehen Sie die Entwicklung des Heilpraktikerberufes in der Zukunft?

Steffens: Die Erfahrung zeigt, dass es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz für den Berufstand gibt. Die Nachfrage nach Alternativen als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist groß. Der Heilpraktikerberuf hat sich etabliert. Nicht mehr in die Zeit passt hingegen das Heilpraktikergesetz von 1939. Das Heilpraktikergesetz enthält keine Vorgaben, welches Wissen und welche Kompetenzen ein Heilpraktiker haben muss. Das Gesetz und seine Durchführung durch die zuständigen Behörden beschränken sich im Wesentlichen auf die „Gefahrenabwehr“. Es soll verhindert werden, dass ungeeignete Personen Heilkunde ausüben und eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen. Das hat nichts mit Qualitätssicherung zu tun. Die zuständigen Gesundheitsbehörden wenden das Heilpraktikergesetz dann auch noch sehr unterschiedlich an – die Richtlinie des Landes sorgt nicht für eine ausreichende Einheitlichkeit. Auch wenn ich weiß, dass die Heilpraktikerschulen in der Regel gut ausbilden, so halte ich dies aus heutiger gesundheitspolitischer Sicht für eine unbefriedigende Situation.

2. Würde ein Ausbildungsberuf mit staatlich anerkannter Prüfung dem HP-Beruf einen anderen Stellenwert im Gesundheitswesen einräumen?

Steffens: Es würde denjenigen den Wind aus den Segeln nehmen, die Natur-heilkunde immer noch als unnötigen Hokuspokus abtun. Wenn es uns in der Zukunft im Interesse und zum Wohle der Menschen gelingen würde, das wertvolle naturheilkundliche Erfahrungsgut zu sichern, weiterzuentwickeln und weiterzuvermitteln, wären wir einen wichtigen Schritt weiter. Dabei könnte beispielsweise die modellhafte Erprobung eines Studienangebotes an einer Hochschule zur Ausbildung und Forschung hilfreich sein. Die Akzeptanz des Heilpraktikerwesens im Gesundheitssystem und durch Patientinnen und Patienten, die sich bisher eher der Schulmedizin zugewandt haben, könnte weiter erhöht werden. Auf diesem Wege könnte auch das Zusammenwirken von Ärztinnen und Ärzten mit Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verbessert und eine ganzheitliche Therapie, die Schulmedizin und alternative Heilmethoden zum Wohle der Patientinnen und Patienten vereint, erreicht werden. Darüber hinaus könnten wir auch zu einer anderen Finanzierung kommen.

3. In den letzten 10 Jahren haben die Heilpraktikerverbände zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildungen etabliert, die von der überwiegenden Zahl der Kolleginnen und Kollegen sehr gut angenommen werden. Wo sehen Sie weitere Bereiche in denen wir als Verband weiter aktiv werden um den HP im Gesundheitswesen weiter zu festigen?

Steffens: Ich denke, dass die Qualität der Aus- und Fortbildung der Heilpraktikerschulen insgesamt gut ist. Wie Sie wissen, ist aber das Überprüfungsverfahren mit zahlreichen Mängeln behaftet. Ich würde mich freuen, wenn die Heilpraktikerverbände sich aktiv an einer Verbesserung des Überprüfungsverfahrens und an der Änderung der Heilpraktiker Richtlinien beteiligen würden. Für Nordrhein-Westfalen wird hierzu demnächst eine Einladung an die Akteurinnen und Akteure ausgesprochen.

4. Was wünschen Sie sich vom einzelnen Heilpraktiker „draußen im Lande“ / in seiner Praxis? Was kennzeichnet für Sie eine zeitgemäße Ausübung des Heilpraktikerberufes?

Steffens: Die Tätigkeit der Heilpraktikerin und des Heilpraktikers mit ihrer Orientierung auf Naturheilkunde hat ihren festen Platz in unserem Gesundheits-system. Ihre Aufgabe ist es, Gesundheit zu erhalten, Leiden zu mindern und Gesundheit wieder herzustellen. Das Vertrauen, das die Menschen zu Ihrem Berufsstand haben, beruht vor allem auf der intensiven menschlichen Zuwendung der Heilpraktikerrinnen und Heilpraktiker. Nicht Symptome werden wegkuriert, sondern Ursachen ganzheitlich angegangen. In der Zukunft wird es darauf ankommen, sich mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitssystem für mehr Kooperation und engere Zusammenarbeit im Interesse einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung einzusetzen.

5. Wir Heilpraktiker, aber auch Ihr Ministerium und die durchführenden Gesundheitsämter sehen bzgl. der sektoralen Heilpraktikererlaubnis eine Problematik. Immer mehr Heilhilfsberufe versuchen eine HP-Erlaubnis, eingeschränkt und möglichst ohne Prüfung „zu erhalten“? Wie beurteilen Sie hierzu die Situation und wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung ein?

Steffens: Die sogenannte Unteilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis ist spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.8.2009 Geschichte. Bislang haben sich Bund und Länder mehrheitlich gewehrt, das Heilpraktikergesetz zu ändern. Die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis „Physiotherapie“ sowie möglicherweise auch bald für andere Berufsgruppen geltende eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse zum Beispiel für die Bereiche „Chiropraktik“ oder „Podologie“ machen die Durchführung des Heilpraktikergesetzes zunehmend schwieriger. Ich habe den Eindruck, dass vor diesem Hintergrund die Zahl der Länder wächst, die eine Überarbeitung des Heilpraktikergesetzes von 1939 für geboten halten. Das sollte man als Chance begreifen! Nordrhein-Westfalen wird noch in diesem Jahr interessierte Länder zu einem Gespräch einzuladen, mit dem Ziel, zur 77. Sitzung der Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ im Februar 2012 Vorstellungen für mögliche Änderungen des Heilpraktikergesetzes zu entwickeln. Über eine aktive Beteiligung der Heilpraktikerverbände würde ich mich freuen. Ich werde die Heilpraktikerverbände in Kürze zu einem Meinungsaustausch einladen.

6. Am 6.12.2010 hat der Bundesrat in der „Zehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungs-verordnung“ beschlossen, dass wir Heilpraktiker im Rahmen der Berufsausübung (hier Neuraltherapie) über ein sog. „Notfallpaket“ verfügen sollen und müssen. Die Verordnung ist am 1.3.11 in Kraft getreten und soll innerhalb von 3 Monaten umgesetzt werden. Nun stellt sich die Frage nach der Umsetzung. Wie könnte die praktische Umsetzung dieser Verordnung Ihrer Meinung nach durchgeführt werden? Was halten Sie von dem Vorschlag, zur Vereinfachung des Vorgangs einen Berufsausweis auszustellen?

Steffens: Einen Berufsausweis halte ich hier nicht für erforderlich; er würde auch nicht zur Vereinfachung des Verfahrens beitragen. Der Berufsausweis müsste von einer Behörde ausgestellt werden. Wir bräuchten dafür eine gesetzliche Ermächtigung und müssten die dann dafür zuständigen Behörden in einer Verordnung festlegen. Es ist mir nicht bekannt, ob zum Beispiel die unteren Gesundheitsbehörden Interesse hätten, diese neue Aufgabe wahrzunehmen. Neben zusätzlichen Kosten für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker stellt sich auch die Frage nach dem Nutzen eines solchen Berufsausweises.

Die Apothekerinnen und Apotheker kennen die Rechtslage und wissen genau, unter welchen Voraussetzungen und an wen sie Medikamente abgeben dürfen. Als Nachweis für den Erhalt eines sog. „Notfallpakets“ reicht nach meiner Einschätzung die Vorlage der „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung“ in der Apotheke aus. Sollte es wider Erwarten Probleme bei der praktischen Umsetzung geben, ist mein Haus gerne behilflich.

Weitere Informationen über die CAM unter über den Heilpraktiker-Kongress unter

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