Mit „Notfall-Ausweis“ ist die Patientenverfügung online!

Sicherheit. Jederzeit. Überall. Hilfsangebot der DGHS nun für alle Bundesbürger zugänglich

Mit dem Notfall-Ausweis bietet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. einen einzigartigen Service. Dieses kleine Kärtchen im Scheckkartenformat ermöglicht Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Institutionen, denen Patienten diese Karte aushändigen, einen Online-Zugriff (per individuellem Log-In auf der Seite https://dmsweb.dghs.de) auf alle bei der DGHS hinterlegten Patientenverfügungen – jederzeit und überall. Für nur 15 Euro pro Jahr, DGHS-Mitglieder zahlen lediglich 5 Euro.

„Sicherheit. Jederzeit. Überall“ Damit sind Sie nicht mehr an Bürozeiten gebunden. Sie sind auch bei Verlust Ihrer Unterlagen immer abgesichert, sparen Zeit und gewinnen im Notfall die womöglich ausschlaggebenden Sekunden. Datenschutz: Auch für uns ein wichtiges Thema. Natürlich bestimmen Sie selbst, welche Daten und Dokumente von uns veröffentlicht werden dürfen. Der Zugang zu diesen Daten ist nur mit den auf dem Notfall-Ausweis aufgedruckten individuellen Login-Daten möglich. Mehr Infos unter www.dghs.de oder bei unseren Service-Mitarbeiterinnen:

DGHS in Berlin, Tel.: 030 / 212 223 37 – 0,

DGHS in Augsburg, Tel.: 0821 / 50 23 5 – 0

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de