Ohne private Krankenzusatzversicherung im Krankenhaus: Laufen „Patienten 2. Klasse“ Gefahr, auf der Strecke zu bleiben?

Tarifcheck24.de rät zur modularen Vorsorge und zum Versicherungsvergleich

Hamburg / Wentorf, 4. März 2011 – Immer mehr Krankenhäuser werden aus Kostengründen privatisiert. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dort nicht die gleiche Behandlung wie die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung. Spezialisten, die höhere Sätze für die Behandlung verlangen, als die gesetzlichen Krankenkassen laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernehmen, bleiben dann den „Patienten 2. Klasse“ vorenthalten.

Anstelle des Chefarztes behandelt der verfügbare Stationsarzt – und auch ein unruhiges Mehrbettzimmer trägt nicht zur schnelleren Genesung bei. Doch während der Verzicht auf ein Einbettzimmer nur ein Komfortproblem darstellt, kann eine schlechtere Behandlung im Ernstfall zu einem großen, auch tödlichen Problem werden. Wer also im Krankenhaus eine gute Behandlung haben möchte, sollte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung vorzusorgen. „Als gesetzlich Krankenversicherter muss man nicht auf die Vorteile einer privaten Krankenversicherung verzichten“, sagt Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24.de, eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale (www.tarifcheck24.de). „Mit einer privaten Zusatzversicherung kann man gezielt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung füllen, die einen individuell am härtesten treffen.“

Freie Arzt- und Krankenhauswahl durch Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung kann individuell nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt werden. Nach Vertragsabschluss gelten für Patienten die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Mit einbezogen sind auch Privatkliniken, die ohne eine Zusatzversicherung nicht gewählt werden können. Versicherbar ist außerdem das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung. „Droht ein längerer Krankenhausaufenthalt, sollte man sich neben dem Verdienstausfall auch um die Familie Gedanken machen“, rät Versicherungsexperte Schust. „Im Krankheitsfall und bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur 70 Prozent des Bruttogehaltes.“

Während das Krankentagegeld die Einkommenslücke ausgleicht, leistet das Krankenhaustagegeld den Mehraufwand für die Zeit im Krankenhaus. Neben geringen Extrakosten wie für TV und zusätzlicher Verpflegung ist das Krankenhaustagegeld besonders sinnvoll, wenn Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige betreut werden müssen. Einen individuellen Tarifvergleich und flexible Auswahlmöglichkeiten gibt es online unter http://tarifcheck24.com/krankenzusatzversicherung.html

Qual oder Wahl? Gesetzliche, private und Zusatz-Krankenversicherung im Überblick

Generell ist jeder gesetzlich krankenversichert, der als Arbeitnehmer oder Angestellter weniger als 49.500 Euro im Jahr verdient. Liegt das Einkommen des letzten Jahres über der Grenze, kann in eine private Krankenkasse gewechselt werden. Informationen zur privaten Krankenversicherung gibt es unter http://tarifcheck24.com/private-krankenversicherung.html. Wer nicht wechseln möchte oder darf, kann seinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch die besseren Leistungen aus privaten Zusatzversicherungen aufwerten. „Durch die Flexibilität kann jeder selbst entscheiden, welche Bereiche individuell notwendig sind und welche nicht“, so Jan Schust.

Neben den Krankenhauszusatzversicherungen gibt es noch ambulante und Zahnzusatztarife, die Kosten für Heilpraktiker und Sehhilfen, sowie Zahnbehandlungen, hochwertige Zahnersätze und kieferorthopädische Behandlungen zum Großteil übernehmen. „Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auch in Zukunft noch ausreichend abgesichert ist“, gibt Branchenexperte Schust zu bedenken. „Es wurde vom Gesetzgeber in den letzten Jahren vieles eingespart – und es ist kein Ende der Sparpolitik im Gesundheitswesen zu erkennen. Ganz im Gegenteil.“ Eine Zusatzversicherung kann jeder abschließen, egal ob angestellt oder selbstständig. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist es wichtig zu wissen, dass der Patient erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit versichert ist und frühestens dann Leistungen geltend machen kann. Gleiches gilt für bereits geplante oder angefangene Behandlungen, die von Zusatzversicherungen nicht übernommen werden.

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