Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Warum sollte ich wieder zurück in die gesezliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt PKV-Versicherte nur dann, wenn diese versicherungspflichtig werden, noch nicht 55 Jahre alt sind und ihr Lohn unter der Beitragsgrenze abgefallen ist. Es gibt aber auch Gründe für ältere Versicherungsnehmer, in eine Gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kommen. Je älter die Leute werden, desto höher werden die Beiträge, und die Leistungen werden nicht besser. Ältere haben In der Gesetzlichen Krankenversicherung gleichbleibende Beiträge die durch einen Basistarif oder Standardtarife für Ältere abgesichert sind. die Leistungen sind auch da umfangreicher, aber es gibt hier keine Rückstellungskosten.
Arbeitnehmer haben ebenfalls die Möglichkeit wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln. Privatversicherte die gut verdienen, verringern spätestens 12 Monate vor ihrer Rente die Arbeitszeit, so dass sie unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. So werden sie kranken pflichtversichert und können problemlos wieder in die KGV zurück wechseln. Wer die Arbeite 12 Monate bevor er in Rente aufgibt, wird Arbeitslosengeld bekommen, und ist somit auch gesetzlich versichert.
Einen Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen sollte man sich sehr gut überlegen, da die Altersrückstellung der Privaten Krankenversicherung auf jeden Fall verloren geht.
Der Normalfall sieht da anders aus. Wer die Gesetzliche Krankenversicherung verlässt, um sich bessere Leistungen und eventuell günstigere Beiträge sichern möchte, der hat sich ja absichtlich so entschieden. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzlichen Krankenversicherung ist da nur möglich, wenn die Einkommensgrenze als Arbeitnehmer unterschreitet. Einfach mal eben wieder zurück wechseln ist nicht möglich. Sie sollten sich bei der Auswahl der richtigen Privaten Krankenversicherung also nicht nach den günstigeren Beiträgen orientieren, sondern nach den entsprechenden Leistungen. Ab dem 01.01.2009 gilt die sogenannte Krankenversicherungspflicht auch für alle die, die zuletzt irgendwann einmal privat versichert waren. Die Versicherungen von der private Krankenversicherung zur Gesetzlichen müssen dazu einen sogenannten „Basistarif“ anbieten, in dem alle Personen abgesehen von ihrem Gesundheitszustand aufgenommen werden müssen.
(tst Texter vom Bericht von kino.to)
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