Vorsorge will geplant sein

Vorsorge will geplant sein

München, 10. Mai 2011 – Jedem kann es passieren, dass er durch Unfall, Krankheit und Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Wer handelt dann für mich? Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Wer verwaltet mein Vermögen? Und überhaupt: Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Diese und andere wichtige Angelegenheiten des Lebens sollte jeder vorsorglich festlegen. Viele Deutsche zögern jedoch damit, eine Patientenverfügung zu erstellen. Mit einer solchen Verfügung wird geregelt, wie man als Patient behandelt werden möchte, wenn man seinen eigenen Willen nicht mehr ausdrücken kann. Das Schriftstück sichert nicht nur eine medizinische Behandlung, die den eigenen Vorstellungen von menschenwürdigem Leben nahekommt. Auch die nächsten Verwandten und die Ärzte, die hier moralisch schwierige Entscheidungen zu treffen haben, werden entlastet. Denn die Patientenverfügung ist rechtlich bindend.

Beratung und Hilfe beim Erstellen einer solchen Verfügung bieten die Ratgeber aus dem Verlag C.H.Beck:

– Dino Zirngibl, Die Patientenverfügung, 128 Seiten, Verlag C.H.Beck, 2. Auflage, 2011, EUR 6,80, ISBN: 978-3-406-61782-9,
– Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H.Beck, 11. Auflage, 2009, EUR 3,90, ISBN: 978-3-406-59511-0,
– Beck-Rechtsberater, Lenz/Roglmeier, Vorsorgeregelungen, Verlag C.H.Beck, 2010, EUR 13,90, ISBN: 978-3-406-60117-0,

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Karen Geerke
Tel. (089) 381 89-512
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Karen.Geerke@beck.de
Internet:

Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ und die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.

Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801 München
Mathias.Bruchmann@beck.de
089/38189-266
http://www.presse.beck.de