Aufatmen für Schaum-Creme-Fans

Irreführende Werbung mit Vergleich von Cremes und Schäumen verboten

Für einige Zeit herrschte bei vielen Nutzern von Schaum-Creme-Präparaten ziemliche Verwirrung: Eine Studie vom Juni 2010 hätte angeblich belegt, dass Cremezubereitungen den Schaum-Creme-Präparaten überlegen seien.

Nun hat der Spuk ein Ende: Das Landgericht Hamburg verbietet dem Urheber der Studie, dem Hersteller der Marke Gehwol, die irreführende Werbung fortzusetzen. Das Unternehmen Eduard Gerlach GmbH hat fälschlicherweise behauptet, Wissenschaftler hätten mit einer klinischen Studie eine solche Überlegenheit nachgewiesen.

Schaum-Creme ist herkömmlichen Cremes nicht unterlegen
Seit der Veröffentlichung im Juni 2010 im International Journal of Cosmetic Science herrschte bei den langjährigen Anhängern von Schaum-Creme-Präparaten einige Unsicherheit: Konnten Sie sich nicht mehr darauf verlassen, was sie bei der täglichen, erfolgreichen Anwendung der Schäume erlebten? Denn tatsächlich spricht alles dafür, dass Schaum-Cremes in ihrer Wirksamkeit herkömmlichen Cremes mindestens gleichwertig sind. Abgesehen davon, dass die Schäume besser einziehen und keinen unangenehmen Fettfilm hinterlassen.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde vom Initiator der umstrittenen Studie als endgültige Regelung anerkannt. Zeit zum Aufatmen für die Schaum-Creme-Fans: Sie scheinen sich genauso wenig zu täuschen, wie das Landgericht Hamburg.

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